Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 20.08.2008

 

1 Allgemeines

1.1 Vertragsbestandteile im Sinne dieser Bestimmungen sind alle zueinander gehörenden Schriftstücke wie Nutzungs- und Lizenzvertrag, BVBs und diese AGBs.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht anders vereinbart. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.

1.3 GISKontor behält sich das Urheberrecht an den von ihr erarbeiteten organisatorischen Unterlagen, Verfahrensbeschreibungen, Systemen und Programmen vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch GISKontor. Bei Zuwiderhandlung kann GISKontor einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend machen und ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.


2 Lieferung

2.1 Für den Umfang der Lieferung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Anzahl, Bezeichnung der Produkte, Installationsort, Kaufpreis und Nebenkosten ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung.

2.2 Teillieferungen sind zulässig.

2.3 Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind unverbindlich. GISKontor übernimmt hierfür keine Gewähr.

2.4 Lieferfristen können jedoch zwischen GISKontor und dem Kunden verbindlich vereinbart werden, hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung als unmöglich erweist, ist GISKontor darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde GISKontor schadenersatzpflichtig machen kann.

2.5 Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist.

2.6 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Verpflichtung zur weiteren Leistung.


3 Aufstellung und Installation

3.1 Die Aufstellung und Installation der gelieferten Geräte obliegt grundsätzlich dem Kunden. Für den Fall, dass die Parteien Aufstellung und Installation durch GISKontor schriftlich vereinbart haben, gilt folgendes:

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Voraussetzungen zu schaffen, die GISKontor für die Aufstellung und Installation des Kaufgegenstandes benötigt. Schafft der Kunde diese Voraussetzungen trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung durch GISKontor nicht, so kann GISKontor vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

3.3 GISKontor liefert den Kaufgegenstand frei Haus. Nach Aufstellung und Installation wird GISKontor die Betriebsbereitschaft der von ihr gelieferten DV-Anlage herstellen. Eine Funktionsprüfung braucht GISKontor nicht durchzuführen.

3.4 Die Funktionsprüfung obliegt dem Kunde, der hierzu eine Frist von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt der Aufstellung hat. Teilt der Kunde GISKontor nicht binnen dieser 8 Tage schriftlich mit, dass seine Leistungsprüfung Mängel ergeben hat, gilt der von GISKontor gelieferte Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Testphase als mängelfrei.

3.5 Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe auf den Kunden über.


4 Zahlung

4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.

4.2 Die Hereingabe von Wechseln, Abtretungen oder Faktoring bedarf unserer Zustimmung.

4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens 5 % über dem jeweiligen Bundesbank- Diskontsatz, berechnet.

4.4 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist GISKontor- unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.


5 Gewährleistung

5.1 GISKontor gibt dem Kunde für den im Lieferschein bezeichneten Kaufgegenstand eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe dahingehend, dass der Kaufgegenstand nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung kommt nicht in Betracht.

5.2 Für gelieferte Produkte Dritter gelten die jeweiligen AGB's, Gewährleistungen der jeweiigen Hersteller. Die Übernahme oder Übertragung dieser Regelungen  auf die GISKontor bedarf der Schriftform.

5.3 Die Haftung von GISKontor beschränkt sich unter Ausschluss jeder weiteren Haftung - es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden, auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei dem Kunde das Recht vorbehalten bleibt, bei dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5.4 Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt ist.


6 Schadensersatzansprüche

6.1 Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und / oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund , insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragshandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.2 GISKontor haftet nicht für den Verlust von Daten. Vor allen Arbeiten hat der Kunden entsprechende Sicherungen der Systeme eigenständig herzustellen.

6.3 GISKontor haftet in jedem Falle nur bis zur Höhe des Auftragswertes.


7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen inklusive fakturierter Umsatzsteuer aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Produkte Eigentum von GISKontor.

7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Der Kunde tritt hiermit diese Forderungen bereits jetzt an uns ab.

7.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

7.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.


8 Sonstiges

8.1 Sind oder werden Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

8.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

8.3 Gerichtsstand: Balve. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.4 Stand 20.08.2008