Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 20.08.2008
1 Allgemeines
1.1 Vertragsbestandteile im Sinne dieser Bestimmungen sind alle
zueinander gehörenden Schriftstücke wie Nutzungs- und Lizenzvertrag,
BVBs und diese AGBs.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht anders
vereinbart. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir
sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
1.3 GISKontor behält sich das Urheberrecht an den von ihr
erarbeiteten organisatorischen Unterlagen, Verfahrensbeschreibungen,
Systemen und Programmen vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch GISKontor. Bei
Zuwiderhandlung kann GISKontor einen Anspruch auf Ersatz des
entstandenen Schadens geltend machen und ist berechtigt, diesen
Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
2 Lieferung
2.1 Für den Umfang der Lieferung sind die beiderseitigen
schriftlichen Erklärungen maßgebend. Anzahl, Bezeichnung der
Produkte, Installationsort, Kaufpreis und Nebenkosten ergeben sich
aus unserer Auftragsbestätigung.
2.2 Teillieferungen sind zulässig.
2.3 Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind unverbindlich.
GISKontor übernimmt hierfür keine Gewähr.
2.4 Lieferfristen können jedoch zwischen GISKontor und dem Kunden
verbindlich vereinbart werden, hierfür ist eine schriftliche
Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart,
so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder
anderer unabwendbarer Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger
Ereignisse die Ausführung als unmöglich erweist, ist GISKontor
darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom
Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde GISKontor
schadenersatzpflichtig machen kann.
2.5 Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur,
wenn eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt ist und auch die
Nachfrist nicht eingehalten ist.
2.6 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist,
ruht unsere Verpflichtung zur weiteren Leistung.
3 Aufstellung und Installation
3.1 Die Aufstellung und Installation der gelieferten Geräte obliegt
grundsätzlich dem Kunden. Für den Fall, dass die Parteien
Aufstellung und Installation durch GISKontor schriftlich vereinbart
haben, gilt folgendes:
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Voraussetzungen zu
schaffen, die GISKontor für die Aufstellung und Installation des
Kaufgegenstandes benötigt. Schafft der Kunde diese Voraussetzungen
trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung durch GISKontor
nicht, so kann GISKontor vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3.3 GISKontor liefert den Kaufgegenstand frei Haus. Nach Aufstellung
und Installation wird GISKontor die Betriebsbereitschaft der von ihr
gelieferten DV-Anlage herstellen. Eine Funktionsprüfung braucht
GISKontor nicht durchzuführen.
3.4 Die Funktionsprüfung obliegt dem Kunde, der hierzu eine Frist
von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt der Aufstellung hat. Teilt der Kunde
GISKontor nicht binnen dieser 8 Tage schriftlich mit, dass seine
Leistungsprüfung Mängel ergeben hat, gilt der von GISKontor
gelieferte Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Abschlusses der
Testphase als mängelfrei.
3.5 Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe auf den Kunden über.
4 Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum
fällig und zahlbar rein netto Kasse.
4.2 Die Hereingabe von Wechseln, Abtretungen oder Faktoring bedarf
unserer Zustimmung.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der
banküblichen Zinsen, mindestens 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-
Diskontsatz, berechnet.
4.4 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist GISKontor-
unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und
sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen.
5 Gewährleistung
5.1 GISKontor gibt dem Kunde für den im Lieferschein bezeichneten
Kaufgegenstand eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe
dahingehend, dass der Kaufgegenstand nicht mit Fehlern behaftet ist,
die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach
dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung kommt nicht in Betracht.
5.2 Für gelieferte Produkte Dritter gelten die jeweiligen AGB's,
Gewährleistungen der jeweiigen Hersteller. Die Übernahme oder
Übertragung dieser Regelungen auf die GISKontor bedarf der
Schriftform.
5.3 Die Haftung von GISKontor beschränkt sich unter Ausschluss jeder
weiteren Haftung - es sei denn bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden, auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei dem Kunde das Recht
vorbehalten bleibt, bei dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner
Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5.4 Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als
zugesichert, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt ist.
6 Schadensersatzansprüche
6.1 Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und / oder
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund , insbesondere
aus Verschulden, aus Anlass von Vertragshandlungen, aus Verzug, aus
positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
6.2 GISKontor haftet nicht für den Verlust von Daten. Vor allen
Arbeiten hat der Kunden entsprechende Sicherungen der Systeme
eigenständig herzustellen.
6.3 GISKontor haftet in jedem Falle nur bis zur Höhe des
Auftragswertes.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen inklusive
fakturierter Umsatzsteuer aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
bleiben die verkauften Produkte Eigentum von GISKontor.
7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern,
vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf
uns übergehen. Der Kunde tritt hiermit diese Forderungen bereits
jetzt an uns ab.
7.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
7.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen
vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte
verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
8 Sonstiges
8.1 Sind oder werden Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die
unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem
wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
8.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen
der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser
Schriftformklausel.
8.3 Gerichtsstand: Balve. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
8.4 Stand 20.08.2008
